Ist in Dr. Harichs GKE ein chemisches Konserierungsmittel enthalten?

Nein! Das Argument, dass jeder Fruchtextrakt eine Konservierung benötigt, wird von den GKE Gegnern oft verwendet. Doch im Fall von Dr. Harichs GKE ist dies völliger Unsinn, denn durch ein speziell entwickeltes patentiertes Extraktionsverfahren (US Patent Nr. 5,425,944) werden sämtliche antimikrobischen Wirkstoffe des Grapefruitkerns extrahiert. Dadurch besitzt er eine natürliche wachstumshemmende (konservierende) Wirkung gegen diverse Schimmelpilze, Fäulnisbakterien und andere Mikroorganismen. Man benötigt daher keine Konservierungsmittel, denn Dr. Harichs GKE ist das "Konservierungsmittel".

Leider scheint es aber tatsächlich so zu sein, dass sich gerade die GKE Gegner, die zuständigen EU-Behörden und deren sogenannte Pharmaexperten hartnäckig weigern, diese Tatsache anzuerkennen. Sie ignorieren ohne mit der Wimper zu zucken sein weltweites Patent und dass der von einer deutschen Pharmafirma durch eine Standardextraktion hergestellte GKE in keiner Weise mit Dr. Harichs GKE verglichen werden kann. Der von der deutschen Pharmafirma hergestellte Extrakt ist kein "antimicrobal grapefruit extract". Dieser Extrakt hat mit dem in den Büchern "Das Wunder im Kern der Grapefruit" usw. nichts zu tun.

Aufgrund dieser Ignoranz von EU-Behörden und Wissenschaftlern gegenüber Dr. Harichs Patent kommt es immer wieder zu dem "Problem", dass der in Dr. Harichs GKE vorhandene Wirkstoff aus den Grapefruitkernen als chemisches Konservierungsmittel identifiziert wird. Anfangs waren es drei Mittel, die man an verschiedenen Orten in deutschen Pharmalaboratorien identifizierte (Triclosan, Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid). Schließlich hat man sich auf das Mittel Benzethoniumchlorid geeignet, da dessen Parameter Dr. Harichs GKE am ähnlichsten sind.

Wie geht so eine Untersuchung vor sich? Mittels Massenspektroskopie wird das Mittel untersucht und die besonderen Merkmale (Parameter) festgestellt. In einer bereits vorhandenen Kartei liegen bereits die Parameter aller bekannten Substanzen auf, die je untersucht wurden. Nun vergleicht man die Werte des zu untersuchenden Mittels mit den Werten in der Vergleichsdatei. Dies funktioniert natürlich sehr gut, wenn es sich um bekannte Stoffe handelt. Wenn es sich jedoch um neue Stoffe handelt ist dies weitaus schwieriger, weil dieser ja noch nicht in der Vergleichskartei ist.

Und ganz fatal wird es wenn es dadurch zu "false positives" kommt, wie dies im Fall von Dr. Harichs GKE immer wieder der Fall ist (so dass man schon fast von Absicht sprechen könnte, aber vermutlich ist es einfach nur Desinteresse aller beteiligten "Wissenschaftler"; denn wer will schon das Herrl beißen von dem man das Futter bekommt?). Man stellt also die Frage: "Ist Benzethoniumchlorid enthalten?". Dann stellt man die Parameter von Dr. Harichs GKE fest und vergleicht diese mit den bereits vorhandenen Werten von Benzethoniumchlorid. Und siehe da: Da sich die Parameter beider Stoffe in einigen Bereichen ziemlich ähnlich sind, schlußfolgert man ohne zu zögern, dass es Benzethoniumchlorid ist (man hat ja lediglich das gefunden was man sowieso schon vermutete, dass es drinnen sein könnte; es ist zwar falsch, aber "positiv"). Die Unterschiede (Abweichungen) werden als Interferrenzen (Verzerrungen) interpretiert bzw. ignoriert.

Was aber bereits ein winziges Atom für einen Unterschied ausmachen kann, zeigt sich am Beispiel von Glyzerin und Propylenglukol. Glyzerin (chem. Formel: C3H8O2) und Propylenglykol (chem. Formel: C3H8O3) unterscheiden sich lediglich durch ein einziges Sauerstoffatom. Doch die unterschiedliche Wirkung ist gewaltig: Glyzerin kann man bedenkenlos einnehmen, mit Propylenglykol würde man sich vergiften. Ein einziges Atom kann einen derartigen Unterschied ausmachen.

Dr. Allan Sachs, einer der wichtigsten GKE-Pioniere neben Dr. Harich, schreibt in seinem Buch "Gesund sein mit Grapefruitkernextrakt": "Einige quaternäre Verbindungen, wie Benzethoniumchlorid sind als antimikrobielle Substanzen giftig. Auch das Vitamin-B-Cholin (wie z.B. Vitamin B1) ist eine quaternäre Verbindung. Diese ist jedoch ungiftig und von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung neurologischer Funktionen und des Fettstoffwechsels. Die chemische Struktur der quaternären Ammoniumverbindungen im GKE ist noch nicht ganz erforscht, aber es zeigt sich, dass diese einerseits hochwirksam antimikrobiell, bei entsprechender Anwendung jedoch gleichzeitig für den menschlichen Organismus völlig ungiftig ist". Und Prof. Dr. Roger Wyatt von der Universität Georgia, der in den 90er Jahren Dr. Harichs GKE mehrere Jahre lang als natürliches Desinkfektions- und Konservierungsmittel erforschte, schrieb in seinem Schlussbericht: " Das Fehlen deutlich giftiger Eigenschaften ist besonders eindrucksvoll wenn man dessen Wirksamkeit selbst bei geringen Konzentrationen betrachtet".

Doch wie gesagt: Die Einnahme ist durch die EU-Kommission unter Federführung der deutschen Codex-Alimentarius (sponsored by BASF, Bayer und Hoechst) seit Oktober 2011 verboten...