Ist in Dr. Harichs GKE ein chemisches Konserierungsmittel
enthalten?
Nein! Das Argument,
dass jeder Fruchtextrakt eine Konservierung benötigt, wird
von den GKE Gegnern oft verwendet. Doch im Fall von Dr. Harichs
GKE ist dies völliger Unsinn, denn durch ein speziell entwickeltes
patentiertes Extraktionsverfahren (US Patent Nr. 5,425,944) werden
sämtliche antimikrobischen Wirkstoffe des Grapefruitkerns
extrahiert. Dadurch besitzt er eine natürliche wachstumshemmende
(konservierende) Wirkung gegen diverse Schimmelpilze, Fäulnisbakterien
und andere Mikroorganismen. Man benötigt daher keine Konservierungsmittel,
denn Dr. Harichs GKE ist das "Konservierungsmittel".
Leider scheint es aber tatsächlich
so zu sein, dass sich gerade die GKE Gegner, die zuständigen
EU-Behörden und deren sogenannte Pharmaexperten hartnäckig
weigern, diese Tatsache anzuerkennen. Sie ignorieren ohne mit
der Wimper zu zucken sein weltweites Patent und dass der von einer
deutschen Pharmafirma durch eine Standardextraktion hergestellte
GKE in keiner Weise mit Dr. Harichs GKE verglichen werden kann.
Der von der deutschen Pharmafirma hergestellte Extrakt ist kein
"antimicrobal grapefruit extract". Dieser Extrakt hat
mit dem in den Büchern "Das Wunder im Kern der Grapefruit"
usw. nichts zu tun.
Aufgrund dieser
Ignoranz von EU-Behörden und Wissenschaftlern gegenüber
Dr. Harichs Patent kommt es immer wieder zu dem "Problem",
dass der in Dr. Harichs GKE vorhandene Wirkstoff aus den Grapefruitkernen
als chemisches Konservierungsmittel identifiziert wird. Anfangs
waren es drei Mittel, die man an verschiedenen Orten in deutschen
Pharmalaboratorien identifizierte (Triclosan, Benzalkoniumchlorid,
Benzethoniumchlorid). Schließlich hat man sich auf das Mittel
Benzethoniumchlorid geeignet, da dessen Parameter Dr. Harichs
GKE am ähnlichsten sind.
Wie
geht so eine Untersuchung vor sich? Mittels Massenspektroskopie
wird das Mittel untersucht und die besonderen Merkmale (Parameter)
festgestellt. In einer bereits vorhandenen Kartei liegen bereits
die Parameter aller bekannten Substanzen auf, die je untersucht
wurden. Nun vergleicht man die Werte des zu untersuchenden Mittels
mit den Werten in der Vergleichsdatei. Dies funktioniert natürlich
sehr gut, wenn es sich um bekannte Stoffe handelt. Wenn es sich
jedoch um neue Stoffe handelt ist dies weitaus schwieriger, weil
dieser ja noch nicht in der Vergleichskartei ist.
Und ganz fatal wird es wenn es dadurch
zu "false positives" kommt, wie dies im Fall von Dr.
Harichs GKE immer wieder der Fall ist (so dass man schon fast
von Absicht sprechen könnte, aber vermutlich ist es einfach
nur Desinteresse aller beteiligten "Wissenschaftler";
denn wer will schon das Herrl beißen von dem man das Futter
bekommt?). Man stellt also die Frage: "Ist Benzethoniumchlorid
enthalten?". Dann stellt man die Parameter von Dr. Harichs
GKE fest und vergleicht diese mit den bereits vorhandenen Werten
von Benzethoniumchlorid. Und siehe da: Da sich die Parameter beider
Stoffe in einigen Bereichen ziemlich ähnlich sind, schlußfolgert
man ohne zu zögern, dass es Benzethoniumchlorid ist (man
hat ja lediglich das gefunden was man sowieso schon vermutete,
dass es drinnen sein könnte; es ist zwar falsch, aber "positiv").
Die Unterschiede (Abweichungen) werden als Interferrenzen (Verzerrungen)
interpretiert bzw. ignoriert.
Was
aber bereits ein winziges Atom für einen Unterschied ausmachen
kann, zeigt sich am Beispiel von Glyzerin und Propylenglukol.
Glyzerin (chem. Formel: C3H8O2) und Propylenglykol (chem. Formel:
C3H8O3) unterscheiden sich lediglich durch ein einziges Sauerstoffatom.
Doch die unterschiedliche Wirkung ist gewaltig: Glyzerin kann
man bedenkenlos einnehmen, mit Propylenglykol würde man sich
vergiften. Ein einziges Atom kann einen derartigen Unterschied
ausmachen.
Dr. Allan Sachs,
einer der wichtigsten GKE-Pioniere neben Dr. Harich, schreibt
in seinem Buch "Gesund sein mit Grapefruitkernextrakt":
"Einige quaternäre Verbindungen, wie Benzethoniumchlorid
sind als antimikrobielle Substanzen giftig. Auch das Vitamin-B-Cholin
(wie z.B. Vitamin B1) ist eine quaternäre Verbindung. Diese
ist jedoch ungiftig und von entscheidender Bedeutung für
die Aufrechterhaltung neurologischer Funktionen und des Fettstoffwechsels.
Die chemische Struktur der quaternären Ammoniumverbindungen
im GKE ist noch nicht ganz erforscht, aber es zeigt sich, dass
diese einerseits hochwirksam antimikrobiell, bei entsprechender
Anwendung jedoch gleichzeitig für den menschlichen Organismus
völlig ungiftig ist". Und Prof. Dr. Roger Wyatt von
der Universität Georgia, der in den 90er Jahren Dr. Harichs
GKE mehrere Jahre lang als natürliches Desinkfektions- und
Konservierungsmittel erforschte, schrieb in seinem Schlussbericht:
" Das Fehlen deutlich giftiger Eigenschaften ist besonders
eindrucksvoll wenn man dessen Wirksamkeit selbst bei geringen
Konzentrationen betrachtet".
Doch
wie gesagt: Die Einnahme ist durch die EU-Kommission unter Federführung
der deutschen Codex-Alimentarius (sponsored by BASF, Bayer und
Hoechst) seit Oktober 2011 verboten...