 | "Es ist daher wirklich wünschenswert, dass dieser aus natürlichen Stoffen gewonnene Pflanzenextrakt in Zukunft hoffentlich eine ganze Reihe von umwelt- und gesundheitsschädlichen Präparaten und Substanzen mit deren zum Teil stark toxischen Nebenwirkungen ersetzen wird. So ist GKE in keiner Weise ein Arzneimittel, sondern ein natürliches Behelfsmittel gegen Parasiten aller Art mit unzähligen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten im Haus- halt, Garten, für hygienische Zwecke, usw". Aus "Das Wunder im Kern der Grapefruit" von Shalila Sharamon und Bodo J. Baginski "Grapefruitkernextrakt ist ein wirksames und ungiftiges Naturmittel. Unabhängig wo und wie man es einsetzt; es sollte in keinem Haushalt auf dieser Welt fehlen". Dr. Jakob Harich; Arzt, Immunologe und GKE-Pionier |
A4 Infoblatt: "CITROSEPT als Zusatzmittel für eine natürliche Sauberkeit im Haushalt" ... Download hier...
Wichtige Information: Seit 1997 hat CITROSEPT als angemeldetes Nahrungsergänzungsmittel das Wohlbefinden von vielen Anwendern in Österreich und Deutschland zu deren vollster Zufriedenheit stark verbessert und so einen positiven Nutzen zu deren Gesundheit unter Beweis gestellt. Doch nun darf CITROSEPT mit Dr. Harichs GKE ab November 2011 nicht mehr als Nahrungsergänzung verkauft werden. Wie das geschehen konnte, wird im folgenden Artikel kurz beschrieben (die Gratisbroschüre "Codex Alimentarius - Konsumentenschutz im Sinne der Pharmakonzerne" können Sie im Downloadbereich herunterladen).
Bereits 2002 habe ich in dieser Broschüre von einem Rückfall in ein "Mittelalter der Gesundheitsvorsorge" durch ein europaweites Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln aus Nicht-EU-Ländern geschrieben. Denn zu diesem Zeitpunkt verabschiedete die EU-Kommission ein Gesetz, das einfach ausgedrückt (mit einer Frist bis 2005), alle Nahrungsergänzungsmittel verbietet, deren Inhaltstoffe nicht auf einer von der Codex Alimentarius erstellten Liste von pharmazeutischen Zusatzstoffen für Nahrungsergänzungsmitteln stehen (zur Information: Die "offiziellen" Sponsoren der hierbei federführenden deutschen Codex Delegation waren die Pharmariesen Bayer, Hoechst und BASF). Alle Stoffe, die nicht auf dieser Codex Alimentarius Liste stehen, müssen erst mit extrem kosten- und zeitintensiven Zulassungsverfahren in der EU angemeldet werden, damit sie in bzw. als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt sind. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Mittel im Rest der Welt schon seit Generationen als unbedenklich und sicher bewährt haben. Da sich nur große finanzstarke Unternehmen die sehr teuren Zulassungsverfahren leisten können, war es damals schon selbst für einen Laien vorhersehbar, dass viele "kleine" Nahrungsergänzungsmittel ohne Lobby still und leise von der EU-Bildfläche verschwinden werden. Laut der Website www.drrath.com protestierten damals 500 Millionen Menschen aus aller Welt mit ihrer Unterschrift gegen dieses von der Codex Alimentarius entworfene Gesetz, doch zwei Drittel der EU-Abgeordneten beugten sich den wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie und unterzeichneten diese "Direktive"
Die Auswirkungen zeigen sich nur ganz langsam und unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit. Das sieht man jetzt bei CITROSEPT. CITROSEPT war seit 1997 als Nahrungsergänzungsmittel in Österreich angemeldet. Nicht nur meine persönlichen Erfahrungen, sondern auch die von vielen anderen Anwendern in Österreich und Deutschland waren ausnahmslos sehr, sehr positiv. Natürlich gab es unter den vielen Tausenden auch einige Unverträglichkeiten, aber es gab nie schädliche Nebenwirkungen oder ähnliches. Und da es nie Beschwerden von Anwendern über schädliche Wirkungen gab und es bei den Untersuchungen der AGES (Institut für Lebensmitteluntersuchung in Österreich) ebenfalls nie Unstimmigkeiten gab, wurde das Mittel von den österreichischen Gesundheitsbehörden nie beanstandet, obwohl der Hauptrohstoff in den USA hergestellt wird.
Doch die Behörden der EU sind zwar nicht die schnellsten, aber die Mühlen der Bürokratie arbeiten unermüdlich, wenn es darum geht, die von der EU-Kommission geschaffenenen Gesetze in ihren Mitgliedsstaaten umzusetzen. So erging im September 2011 eine Rundummeldung der EU-Lebensmittelbehörde an alle Mitgliedsstaaten, dass CITROSEPT Stoffe enthalten könnte, die nicht in der bereits früher erwähnten Liste der pharmazeutischen Zusatzstoffe für EU-Nahrungsergänzungsmittel zugelassen seien. In einem für EU-Untersuchungen zuständigen Labor in Deutschland (Bremer Umweltinstitut) stellte man fest, dass CITROSEPT eine Substanz enthalten würde, die nicht von der EU zugelassen ist. Es handle sich dabei um ein für Lebensmittel nicht zugelassenes chemisches Konservierungsmittel. Sämtliche Gegenbeweise und Analysen, wie jene von Dr. John Wilkinson (eine der weltweit führenden Kapazitäten auf dem Gebiet der Phytochemie), jene der norwegischen Lebensmittelbehörde und des US-Herstelllers, deren Analysen keine chemischen Mittel ausweisen, wurden als nicht relevant, als kurios oder gar als zweifelhaft hingestellt. Und der Einwand, dass es sich nicht um ein chemisches Konservierungsmittel handelt, sondern um die von Dr. Harich patentierte antibakterielle Substanz von Grapefruitkernen, wurde mit dem Gegenargument vom Tisch gewischt, dass dies keine Rolle spiele, denn auch die antibakterielle quaternäre Substanz aus Grapefruitkernen sei nicht als Zusatzstoff für EU-Nahrungsergänzungen zugelassen.
So müssen auch wir uns dem pharmazeutischen Weltbild der Codex Alimentarius beugen. Wir finden es jedoch unglaublich schade, wie sich unser Gesundheitsvorsorgewesen im Namen von "EU-Konsumentenschutz" und "EU-Lebensmittelsicherheit" mehr und mehr in Richtung einer "Pharma-Diktatur" entwickelt, wo den Menschen allmählich völlig die Freiheit und die Möglichkeit genommen wird, zur Gesundheitsvorsorge auch solche Mittel auswählen zu können, die nicht aus den Produktionshallen großer Lebensmittel- und Pharmakonzerne kommen. Besonders schade finden wir es, wenn Mittel, die außerhalb der EU als unbedenkliche Lebensmittel gelten, in der EU der Zugang verwehrt wird, wenn diese nicht eine sehr starke Wirtschaftslobby hinter sich haben, die auch die finanziellen Mittel für eine Zulassung aufbringen können. Und wie wir gesehen haben, hat die EU-Pharmalobby kein Interesse an einem Mittel, welches, wie Sharamon und Baginski in ihrem Buch "Das Wunder im Kern der Grapefruit" schreiben: "... in Zukunft hoffentlich eine ganze Reihe von umwelt- und gesundheitsschädlichen Präparaten und Substanzen mit deren zum Teil hochschädigenden Nebenwirkungen ersetzen wird". Doch wie sagte schon der große deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer?
Jedes Problem durchläuft bis zu seiner Anerkennung 3 Stufen:
In der ersten wird es lächerlich gemacht,
in der zweiten wird es bekämpft, und
in der dritten gilt es als selbstverständlich.
CITROSEPT ist ein registrierter Markenname für Dr. Harichs Grapefruitkernextrakt.
Die Verwendung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.